Bieterverfahren zum Verkauf von drei Grundstücken in Nassenfels und Meilenhofen

Der Markt Nassenfels gibt hiermit bekannt, dass insgesamt drei unbebaute, erschlossene Grundstücke im Gebiet des Marktes Nassenfels zum Verkauf gegen Höchstgebot ausgeschrieben werden. Von den drei Grundstücken befinden sich zwei Grundstücke im Baugebiet Hallfeld in Nassenfels und ein Grundstück im Baugebiet Hundwegäcker II in Meilenhofen.

Das Bieterverfahren läuft in der Zeit vom 29.07.2024 bis 30.08.2024, 12.00 Uhr.

Die Vergabe erfolgt nach dem Prinzip des Höchstgebots. Der Höchstbietende erhält den Zuschlag, sofern das Gebot den Mindestpreis erreicht. Im Mindestgebot sind die Erschließungskosten nach BauGB sowie die Herstellungskosten nach KAG (für Grundstücksfläche und 25% der Grundstücksfläche als fiktive Geschossfläche) enthalten.

1) Flurstück 238/20; Gemarkung Nassenfels, BG Hallfeld,
Adresse: Hallfeld 27, 85128 Nassenfels
Größe: 583 qm
Mindestgebotspreis: 370,00 €/qm
Bauverpflichtung: 7 Jahre
Bebauungsplan: Hallfeld

2) Flurstück 239/3; Gemarkung Nassenfels, BG Hallfeld,
Adresse: Hallfeld 5, 85128 Nassenfels
Größe: 593 qm
Mindestgebotspreis: 370,00 €/qm
Bauverpflichtung: 7 Jahre
Bebauungsplan: Hallfeld

3) Flurstück 314/13; Gemarkung Meilenhofen, BG Hundwegäcker II, Meilenhofen
Adresse: Floriansweg 4, 85128 Nassenfels – OT Meilenhofen
Größe: 708 qm
Mindestgebotspreis: 350,00 €/qm
Bauverpflichtung: 7 Jahre
Bebauungsplan: Hundwegäcker II

Ablauf des Verfahrens:
Das Gebot muss bis spätestens Montag, 30.08.2024, um 12.00 Uhr schriftlich in einem verschlossenen Umschlag im Rathaus der VG Nassenfels eingegangen sein.
Gleitklauseln, in denen Bezug auf Gebote von Mitbietern genommen wird, werden nicht berücksichtigt. Gebote per E-Mail oder in offenen Briefumschlägen werden nicht berücksichtigt.
Das beigefügte einheitliche Bieterformular ist zu verwenden. Für jedes Grundstück ist ein eigenes Formular zu verwenden.
Das Angebot richten Sie bitte an folgende Adresse:

Markt Nassenfels
- Ordnungsamt –
BIETERVERFAHREN
Schulstraße 9
85128 Nassenfels

Bitte beachten Sie, dass außen auf dem Kuvert auf jeden Fall deutlich erkennbar das Wort „Bieterverfahren“ angegeben ist.

Nach der Gebotsfrist werden die Gebote geöffnet, das Höchstgebot festgestellt und dem Marktrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach Zustimmung des Marktrates wird jeweils dem Höchstbietenden mitgeteilt, dass er/sie den Zuschlag erhält und der notarielle Grundstückskaufvertrag geschlossen werden soll. Bei mehreren gleichen Höchstgeboten entscheidet das Losverfahren. Unterlegene Bieter werden nach Abschluss des Bieterverfahrens ebenfalls unterrichtet.
Der Markt Nassenfels behält sich das Recht vor, sofern die Erwartungen nicht erfüllt werden, das Verfahren einzustellen. Ein Rechtsanspruch auf Zuschlag beim Höchstgebot besteht nicht. Ein Verkauf unter Wert ist ausgeschlossen. Der Verkauf der Grundstücke erfolgt wie gesehen und ohne jegliche Gewährleistung.
Es besteht die Möglichkeit, dass ein Bieter für mehrere Grundstücke ein Gebot abgibt, es kann aber nur ein Grundstück erworben werden. Sollte der Bewerber für mehrere Grundstücke ein Gebot abgeben, ist eine Wunschreihenfolge anzugeben (s. Bieterformular).
Sollte der Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden nicht zustande kommen, behält sich die Gemeinde das Recht vor, das Grundstück an den nächsthöchsten Bieter zu vergeben.
Nach Verkauf des Grundstücks muss innerhalb von 7 Jahren, vom Tage der Beurkundung angerechnet, ein bezugsfertiges Wohnhaus entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hallfeld“ für die Grundstücke in Nassenfels bzw. „Hundwegäcker II“ für das Grundstück in Meilenhofen errichtet werden. Sollte der Erwerber innerhalb dieser Frist die genannte Verpflichtung nicht vollständig erfüllen, so ist der Veräußerer berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Rückübereignung des Vertragsgrundstücks zu verlangen. Die genauen Vorgaben der jeweiligen Bebauungspläne sind aus den Anlagen ersichtlich, es besteht kein Anspruch auf weitergehende Befreiungen oder Abweichungen.
Der Käufer hat die üblichen Grunderwerbsnebenkosten wie Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Grundbucheintragung zu tragen.

Weitere Hinweise zum Bieterverfahren:
Das Gebot ist nicht rechtsverbindlich, es signalisiert lediglich die Bereitschaft, das ausgewählte Grundstück zum Gebotspreis erwerben zu wollen.
Im Bieterverfahren besteht für den Markt Nassenfels kein Zwang, das Höchstgebot anzunehmen.
Am Ende des Bieterverfahrens steht kein Zuschlag wie bei einer Versteigerung, sondern ein Grundstückskaufvertrag zum Höchstgebotspreis, wenn der Marktrat des Marktes Nassenfels diesen akzeptiert.

Für weitere Informationen und zur Abgabe von Geboten wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt.

Markt Nassenfels
- Ordnungsamt –
BIETERVERFAHREN
Schulstraße 9
85128 Nassenfels
Tel. 08424/8911-23
E-Mail: Ordnungsamt@nassenfels.de