Hinweis auf die Bekanntmachung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Das für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Adelschlag und des Marktes Nassenfels zuständige Kommunalunternehmen gKU Adelschlag- Nassenfels hat im Amtsblatt des Landkreises Eichstätt Nr. 31/2024 vom 02.08.2024 die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des gKU Adelschlag - Nassenfels, Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Adelschlag und des Marktes Nassenfels für die Einrichtungseinheit Adelschlag-Nassenfels (& 1 Nr. 1 a) Entwässerungssatzung) (BGS/EWS Adelschlag-Nassenfels) bekannt gemacht.
Diese ist rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten.
Die Satzung kann unter
https://www.adelschlag.de/rathaus/buergerservice/satzungen/
und
https://www.nassenfels.de/rathaus/buergerservice/satzungen/
sowie bei der Verwaltungsgemeinschaft Nassenfels, ZiNr. 01, Schulstraße 9, 85128
Nassenfels, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Hierauf wird hingewiesen!
Nassenfels, den 02.08.2024
Stefan Fäustlin
gKU Betriebs- u. Organisationsvorstand