Hinweis Pflanzung bzw. Rückschnitt von Sträuchern

Dringender Hinweis hinsichtlich Pflanzung bzw. Rückschnitt von Sträuchern und Hecken entlang Grundstücksgrenzen

Wie in der Ausgabe 11/2021 des Mitteilungsblattes der VG Nassenfels umfangreich dargestellt, wird auch auf diesem Weg seitens des Marktes Nassenfels nochmals eindringlich auf die Beachtung rechtlicher Vorgaben und Verpflichtungen von Grundstückseigentümern hinsichtlich Bepflanzungen entlang von Grundstücksgrenzen sowie deren Pflege verwiesen.

Entsprechende Rückschnitt-Maßnahmen können idealerweise jetzt zu den Wintermonaten vorgenommen werden, da umfangreichere Eingriffe ab März aus rechtlichen Gründen wieder unterbleiben müssen.

Näheres in den beigefügten Informationen!