Meldung Interessenten für Baugrundstücke
Um diese erneute Vergaberunde vorbereiten zu können, wäre es sinnvoll, den groben, aktuellen Bedarf der am Erwerb eines gemeindlichen Baugrundstückes interessierten, einheimischen Bürgerinnen und Bürger zu kennen.
Wir bitten daher alle, die ernsthaft im Jahr 2023 am Erwerb eines gemeindlichen Baugrundstückes in Nassenfels, Zell oder Meilenhofen interessiert sind, dies kurz schriftlich oder per Mail bis Montag, 06.03.2023, an das Ordnungsamt, Fr. Wunder (ordnungsamt@nassenfels.de) zurückzumelden und dabei auch anzugeben, für welchen Ortsteil (Nassenfels, Zell oder Meilenhofen) sie vorrangig an einem Erwerb interessiert sind.
Zugleich weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei nur um eine unverbindliche Bedarfsabfrage handelt, also keine Interessenliste für eine voraussichtlich folgende Vergaberunde geführt wird. Wenn dann offiziell eine neue Vergaberunde seitens des Marktes Nassenfels gestartet und bekannt gegeben wird, hat sich jeder Interessent erneut im Zuge des eigentlichen Vergabeverfahrens mit den dann auch veröffentlichten Formularen und vorzulegenden Unterlagen um ein Baugrundstück zu bewerben.
Weiterhin wurde immer wieder auch schon im Ortsteil Wolkertshofen nach der Ausweisung eines neuen Baugebiets durch den Markt Nassenfels angefragt. Auch diesbezüglich möchte der Markt Nassenfels eine unverbindliche Bedarfsrückmeldung durch die Bürgerinnen und Bürger anstoßen, da die Ausweisung von Bauland zeitlich und ressourcentechnisch einen durchaus aufwendigen Vorgang darstellt und dies somit auch nur bei Vorliegen eines konkreten Bedarfs Sinn macht.
Daher bitten wir auch alle Bürgerinnen und Bürger, die voraussichtlich in einem Zeitraum der nächsten fünf bis sechs Jahre am Erwerb eines gemeindlichen Baugrundstückes in Wolkertshofen interessiert wären, dies kurz schriftlich oder per Mail bis Montag, 06.03.2023, an das Ordnungsamt, Fr. Wunder (ordnungsamt@nassenfels.de) zurückzumelden.
Natürlich würden dann auch für Baugrundstücke in Wolkertshofen ähnliche/gleiche Vergabebedingungen gelten wie auch jetzt schon in den anderen Ortsteilen angewandt (z.B. Bauzwang und Bezugsfrist, Eigennutzung, keine eigene Immobilie oder Baugrundstück). Außerdem handelt es sich dann auch hierbei nur um eine unverbindliche Bedarfsabfrage, so dass auch hier keine Interessenliste geführt wird, da auch noch gar nicht entschieden ist, ob bzw. wo hier ein Baugebiet überhaupt entstehen kann.