Niederschlagswassergebühr
Einführung der getrennten Abwassergebühr
Der Markt Nassenfels betreibt in seinem Entwässerungsgebiet eine kostendeckende Entwässerungseinrichtung (Kläranlage und Kanäle). Dies bedeutet insbesondere, dass der Markt Nassenfels keine Gewinne, aber auch keine Verluste erzielen darf. Gewinne- und Verluste werden in der darauffolgenden Kalkulationsperiode bei den Abwassergebühren verrechnet.
Darüber hinaus bestehen noch weitere gesetzliche Verpflichtungen, deren Einhaltung zwingend geboten sind. Hierzu zählt das Kostenverhältnis von Schmutz- und Niederschlagswasser bei der Abwasserbeseitigung: Übersteigt der Kostenanteil für die Beseitigung des Niederschlagswasser die Erheblichkeitsgrenze von 12% bei den Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung, entsteht eine Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürgern und der Markt Nassenfels ist gesetzlich verpflichtet, diese in Form der Trennung in Schmutz- und Niederschlagswasser abzustellen.
Nach der bisher praktizierten Methode der Abrechnung gemäß dem Frischwassermaßstab zahlte zunächst jeder Bürger auch die Abwassergebühren je nach Zählerstand seines Frischwasserzählers. Solange die Erheblichkeitsgrenze von 12% (Kostenanteil des Niederschlagswasserbeseitigung an den Kosten der gesamten Abwasserbeseitigung) nicht überschritten wird, ist diese Form der Abrechnung rechtmäßig und war daher bisher auch nicht zu beanstanden.
Aufgrund der jetzigen Überschreitung der Erheblichkeitsgrenze und der daraus folgenden rechtlichen Verpflichtung hat der Marktrat Nassenfels nun am 13.04.2022 beschlossen, die getrennte Abwassergebühr einzuführen.
Was bedeutet dies nun konkret?
Die insgesamt anfallenden Kosten für die Beseitigung des Abwassers werden aufgeteilt in Kosten für die Beseitigung des Schmutzwassers und Kosten für die Beseitigung des Niederschlagswassers. Die Kosten für das Schmutzwasser werden auch wie bisher nach dem Frischwasserbezug bemessen. Zusätzlich zur Schmutzwassergebühr wird aber auch eine neue Niederschlagswassergebühr festgesetzt, mit der die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung finanziert werden. Diese richtet sich nach Größe der befestigten Flächen eines Grundstückes, von denen Niederschlagswasser in die Entwässerungsanlage eingeleitet wird oder abfließt.
Durch diese getrennte Abwassergebühr, die teilweise auch als „gesplittete Abwassergebühr“ bezeichnet wird, wird eine dem Verursacherprinzip gerecht werdende Aufteilung der Kosten der gesamten Abwasserbeseitigung erreicht, oder anders gesagt: Wer viel Schmutzwasser einleitet, bezahlt eine höhere Schmutzwassergebühr, wer viel Niederschlagswasser einleitet, wird eine entsprechend höhere Niederschlagswassergebühr zu bezahlen haben.
Beispiel:
- Bürger 1 hat einen Frischwasserverbrauch von 120 m³/Jahr sowie 100 m² versiegelte Fläche, die er in den Kanal einleitet.
- Bürger 2 hat ebenfalls einen Frischwasserverbrauch von 120 m³/Jahr, jedoch 1.000 m² versiegelte Fläche, die er in den Kanal einleitet.
Gemäß dem Frischwassermaßstab würden bei beiden Bürgern die gleichen Abwassergebühren anfallen, obwohl aufgrund der deutlich größeren, versiegelten Fläche bei Bürger 2 mehr Abwasser in den Kanal eingeleitet wird. Eine Aufteilung der Gesamtkosten auf einen Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebührenanteil ist somit deutlich gerechter, da beim Schmutzwassergebührenanteil nach wie vor die tatsächlich verbrauchte Frischwassermenge zugrunde liegt, beim Niederschlagswassergebührenanteil jedoch die eingeleitete, versiegelte Fläche.
Die konkreten Auswirkungen werden abhängig von den einzelnen Verhältnissen unterschiedlich sein: Bei „normalen“ Wohngrundstücken führt die Einführung der getrennten Abwassergebühr erfahrungsgemäß zu einer geringfügigen Entlastung. Höhere Gebühren werden jedoch üblicherweise bei Grundstücken mit geringem Frischwasserbezug, jedoch großen, an den öffentlichen Kanal angeschlossenen Flächen (z. B. Verbrauchermärkte, Gewerbebetriebe und zum Teil auch landwirtschaftliche Anwesen mit großen Dach- und Hofflächen) die Folge sein.
Weitere Informationen, Muster und Berechnungstabellen sind hier auf der Internetseite für Sie bereitgestellt.
Wichtige Termine und Informationen im Überblick:
- Informationsveranstaltung
Eine ausführliche Informationsveranstaltung zu dieser Thematik findet am 26.07.2022 um 19:00 Uhr im Gasthaus Schweiger in Nassenfels statt. - Informationsbürotage im Rathaus, Erdgeschoss (Sitzungssaal), Schulstraße 9: (Vorherige Terminvereinbarung zwingend notwendig!)
Mittwoch von 10 bis 19 Uhr am 27. Juli 2022 und am 10. August 2022
Donnerstag von 08 bis 17 Uhr am 28. Juli 2022 und am 11. August 2022
Wichtig: Eine Terminvergabe für die Informationsbürotage ist über die Verwaltungsgemeinschaft Nassenfels unter der Telefonnummer 08424 / 8911-38 (Fr. Bürk) oder 08424 / 8911-34 (Fr. Niederwald) erforderlich. Auch bei Fragen zu Eigentümerdaten steht Ihnen die Verwaltung zur Verfügung. - Hotline 09081 / 2789202
Ab 20. Juli bis 18. August 2022 erhalten Sie von Montag bis Donnerstag täglich von 13 bis 17 Uhr auch telefonische Beratung und Unterstützung beim Ausfüllen der übersandten Unterlagen durch Fachpersonal des Planungsbüros WipflerPLAN. Wenn Sie nicht gleich durchkommen sollten, werden sie zurückgerufen.