Der Marktrat fasste Beschluss, dass in der Vergaberunde 20205

3 Bauplätze in Nassenfels, Baugebiet "Hallfeld",

1 Bauplatz in Meilenhofen, Baugebiet "Hundwegäcker II" und

1 Bauplatz in Zell a.d. Speck, Baugebiet "Am Hertl II"

im "Sozialen Verfahren" verkauft werden.

Sämtliche Informationen und Unterlagen sind ab sofort unter den folgenden, einzelnen Downloadlinks zu finden, darunter insbesondere:

Bewerbungsfrist

Die Frist für die Einreichung der notwendigen Bewerbungsbogen samt Anlagen endet am

Montag, den 14.07.2025 um 12.00 Uhr.

Bewerbungsbögen oder fehlende Unterlagen, die nach Ende der Bewerbungsfrist eingehen, haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Es zählt das Datum des Eingangs bei der VG Nassenfels.

 

Achten Sie deshalb auf vollständige Angaben innerhalb der Frist. Senden Sie Ihre Unterlagen per Post oder Mail an die

VG Nassenfels
Ordnungsamt
Schulstr. 9
85128 Nassenfels
ordnungsamt@nassenfels.de  

Telefonische Auskünfte unter: 08424 8911-23 (Fr. Wunder).

Erfolgreiche Bewerbung / nicht erfolgreiche Bewerbung

Erfolgreiche Bewerber erhalten eine Mitteilung mit Nennung der Bauparzelle.

Sind die im Bewerbungsbogen aufgeführten Wunschbauparzellen bereits vergeben ist, besteht die Möglichkeit innerhalb einer kurzen Frist eine andere Bauparzelle zu nennen. Näheres hierzu finden Sie in den Richtlinien.

Nicht erfolgreiche Bewerber werden ebenfalls unterrichtet.

 

Weiteres Vorgehen bei erfolgreicher Bewerbung

- Die Beurkundung findet im Notariat Eichstätt statt. Der Entwurf einer Musterurkunde wurde in Auftrag gegeben.

- Die Beurkundung kann frühestens erfolgen, wenn die Käufer den Entwurf der Kaufurkunde mindestens 14 Tage vor dem Beurkundungstermin erhalten haben.

- Im Rahmen des Beurkundungstermins kann gleichzeitig eine Grundschuld eingetragen werden. Näheres kann mit dem Notariat abgesprochen werden.

- Abschließend noch ein Hinweis:
Stellen Sie sicher, dass Ihr künftiges Haus den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht.
Es besteht kein Anspruch auf eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Sollten Sie vor der Klärung des Sachverhaltes einen Vertrag unterschreiben, kann dies für Sie zu Schwierigkeiten führen.