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Verbesserungsbeiträge kommen im Markt Nassenfels und in der Gemeinde Adelschlag (ohne Ochsenfeld!)

Meldung vom 19. Juni 2026 (08:00 Uhr)

Verbesserungssatzung und neue Beitrags- und Gebührensatzung in Kraft!

Wie bereits in einer Information im Mitteilungsblatt bekanntgegeben, werden für die Arbeiten an der Entwässerungseinrichtung im Bereich des Marktes Nassenfels und der Gemeinde Adelschlag (außer Ochsenfeld) Beiträge nach dem Kommunalabgabegesetz im Jahr 2026 fällig. In den letzten 2 Jahren wurden in der Neuburger und Eichstätter Straße in Nassenfels, im Bereich Wolkertshofen Nord und demnächst in Möckenlohe umfangreiche Maßnahmen zur Erneuerung und Verbesserung der Entwässerungseinrichtung durchgeführt, die gem. den gesetzlichen Vorgaben umzulegen sind. Es handelt sich ausdrücklich noch um keine Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Neubau der Kläranlage in Nassenfels. Hierzu werden zu gegebener Zeit erneut Informationen und  schlussendlich Bescheide an die Bürger*innen gehen.

Der Beitrag wird für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke erhoben, sowie für Grundstücke und befestigte Flächen, die keine entsprechende Nutzungsmöglichkeit aufweisen, auf denen aber tatsächlich Abwasser anfällt, wenn für sie nach § 4 EWS ein Recht zum Anschluss an die Entwässerungseinrichtung besteht.

Der vorläufige Beitragssatz beträgt pro m² Grundstücksfläche 0,69 € bzw. pro m² Geschossfläche 2,08 €. 

Die hierfür notwendige Verbesserungssatzung wurde jetzt am 16. Juni 2026 im Verwaltungsrat des gKU beschlossen und wird jetzt bekannt gemacht. Die Schlussrate wird im Jahr 2027 nach Vorlage aller geprüften Rechnungen als Schlusszahlung eingehoben werden. Eine genaue Aussage über die Höhe der Schlussrate kann derzeit noch nicht gegeben werden. Hierüber erhalten Sie 2027 einen Schlussbescheid. Ein entsprechender Bescheid bezüglich der ersten Rate wird im Juli 2026 versendet. Eine automatische Abbuchung vom Konto erfolgt nicht, so dass jeder Beitragspflichtige hier „aktiv“ die Überweisung veranlassen muss. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die im Bescheid aufgeführte Kontaktadresse.

Da eine Verbesserungsbeitragssatzung beschlossen wurde, muss zwangsläufig auch einen neue Beitrags- und Gebührensatzung erlassen werden, welche auch in der Verwaltungsratssitzung am 16.06.2026 beschlossen wurde und jetzt bekannt gemacht wird.

Hier geht`s zur Verbesserungssatzung und hier zur neuen Beitrags- und Gebührensatzung