Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte in €/m², die für eine Mehrzahl vergleichbarer unbebauter Grundstücke in einer Zone bestimmt werden. Bodenrichtwerte werden für Bauland und für landwirtschaftliche Grundstücke im zweijährigen Rhythmus zum Anfang eines jeden geraden Jahres bestimmt. Bodenrichtwerte sind für die Steuerbemessung bindend, haben für private Kaufpreisfindungen jedoch nur "Richtwert"-Charakter.
Die Ableitung von Bodenrichtwerten gehört zu den zentralen Aufgaben der Gutachterausschüsse und können beim Landkreis Eichstätt durch gebührenpflichtige Antragstellung abgefragt werden.