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Grundsteuer; Festsetzung durch die Gemeinde

Die Festsetzung der Grundsteuer Seitens der Gemeinde basiert auf den Grundsteuermessbescheiden, welche durch das Finanzamt erlassen werden. Der Grundsteuermessbetrag wird von den Gemeinden mit dem individuell festgesetzten Hebesatz multipliziert und ergibt so die von Ihnen zu zahlende Grundsteuer.

Sollte der von der Gemeinde verbeschiedene Grundsteuerbetrag nicht korrekt sein, so ist von Ihrer Seite Einspruch gegen Ihren Grundsteuermessbetragsbescheid beim Finanzamt einzureichen.

Zuständige Mitarbeiter