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Was erledige ich wo?

Abmeldung (Meldewesen)

Wenn Sie eine andere Wohnung innerhalb Deutschlands beziehen, müssen Sie sich nur in der neuen Wohnsitzgemeinde anmelden. Die Abmeldung in der ehemaligen Wohnsitzgemeinde erfolgt in diesem Zug automatisch. 

Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen (z.B. Wegzug ins Ausland) müssen Sie sich aktiv bei Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde durch persönliche Vorsprache abmelden. Die Abmeldung kann bis zu einer Woche im Voraus erfolgen.

Nebenwohnungen können entweder in der zuständigen oder in Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde abgemeldet werden.

Die Abmeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen, andernfalls handeln Sie ordnungswidrig und können mit einer Geldbuße von bis 1.000 Euro belegt werden.

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