Bei Bezug einer Wohnung sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der Verwaltungsgemeinschaft Nassenfels anzumelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb Ihrer Gemeinde. Hierzu müssen Sie persönlich im Rathaus erscheinen und neben der Wohnungsgeberbestätigung, alle Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, etc.) mitbringen. Ehegatten und Kinder unter 18 Jahren können unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen, mit an- bzw. umgemeldet werden. Personen außerhalb des Familienverbandes, sowie Kinder über 18 Jahre können mit einer entsprechenden Vollmacht mit angemeldet werden.
Wenn nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind teilen, ist zusätzlich eine entsprechende Einverständniserklärung beider Elternteile für den Umzug des Kindes vorzulegen.
Die An- bzw. Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen, andernfalls handeln Sie ordnungswidrig und können mit einer Geldbuße von bis 1.000 Euro belegt werden.