Menü

Was erledige ich wo?

Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren

Unter bestimmten Voraussetzungen, können Sie die Befreiung der Rundfunkgebühr beantragen.

Die genauen Voraussetzungen finden Sie hier.

Den hierfür notwendigen Antrag können Sie in Papierform im Einwohnermeldeamt abholen oder online direkt bei Beitragsservice stellen.

Hier gehts zum Online-Antrag.

Zuständige Mitarbeiter