Wenn Sie aus besonderem Anlass nur vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe betreiben wollen, benötigen Sie eine vorübergehende gaststättenrechtliche Genehmigung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG).
Den vollständig ausgefüllten Antrag müssen sie spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungstermin im Einwohnermeldeamt abgeben - andernfalls fällt eine Verspätungsgebühr von 50€ aufgrund der Kurzfristigkeit an.