Neben der Eröffnung eines Gewerbes, sind folgende Änderungen ebenfalls anzeigepflichtig:
- Beginn einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle
- Änderung oder Ergänzung der gewerblichen Tätigkeit
- Verlegung innerhalb des zuständigen Meldebezirks
- Verlegung in einen anderen Meldebezirk
- Änderung der vertretungsberechtigten Person bei juristischer Person
- Änderung der Rechtsform
- Beendigung der gewerblichen Tätigkeit
Kosten:
Gewerbeanmeldung (Beginn der Tätigkeit) | 20€ |
Gewerbeummeldung (Änderung / Verlegung innerhalb Meldebezirk) | 20€ |
Gewerbeabmeldung (Beendigung der Tätigkeit / Verlegung in einen anderen Meldebezirk) | 20€ |
Die Gewerbeanzeige kann auch bequem online per BayernID erfolgen. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass vor vollständiger Bezahlung der Meldegebühr und schriftlicher Bestätigung Seitens der Meldebehörde, nicht berechtigt sind, Ihr Gewerbe auszuüben.