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Was erledige ich wo?

Parkausweise; Schwerbehinderte

Um auf Behindertenparkplätzen parken zu dürfen, können schwerbehinderte Menschen unter folgenden Voraussetzungen kostenfrei den blauen Parkausweis (5 Jahre gültig) bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen:

  • Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)
  • Merkzeichen BI (blind) 
  • Contergangeschädigte Personen
  • Beidseitige Amelie der Arme
  • Beidseitige Phokomelie
  • Vollständiger Funktionsverlust der Schultern, Arme und Ellenbogengelenke

Dies gilt auch dann, wenn der schwerbehinderte Mensch selbst keine Fahrerlaubnis hat. Der Parkausweis gilt dann für Fahrten, an denen er als Beifahrer teilnimmt. Der Parkausweis ist gut sichtbar im Auto zu platzieren und gilt in Deutschland und der gesamten EU.

Folgendes ist zur Antragstellung mitzubringen:

  • Passfoto (kann zu diesem Zweck NICHT in der Verwaltung aufgenommen werden)
  • Nachweis über die Schwerbehinderteneigenschaft (Behindertenausweis, Gleichstellungsbescheid)


Ein orangener Parkausweis (5 Jahre gültig) kann ebenfalls kostenfrei bei der Wohnsitzgemeinde unter folgenden Voraussetzungen beantragt werden. Dieser berechtigt zu verschiedenen Parkerleichterungen, NICHT jedoch zum parken auf Behindertenparkplätzen:

  • Merkzeichen G (Gehbehinderung) + Merkzeichen B (Begleitperson) + mind. GdB 80
  • Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa + mind. GdB 60
  • Doppelstoma + mind. GdB 70

Dies gilt auch dann, wenn der schwerbehinderte Mensch selbst keine Fahrerlaubnis hat. Der Parkausweis gilt dann für Fahrten, an denen er als Beifahrer teilnimmt. Der Parkausweis ist gut sichtbar im Auto zu platzieren und gilt in Deutschland, nicht jedoch im Ausland.

Folgendes ist zur Antragstellung mitzubringen:

  • Nachweis über die Schwerbehinderteneigenschaft (Behindertenausweis, Gleichstellungsbescheid)

Zuständige Mitarbeiter