Die Anmeldung Ihres Zweitwohnsitzes muss Sie in der zuständigen Meldebehörde erfolgen.
Die Abmeldung kann bei der zuständigen Meldebehörde oder bei Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde erfolgen.
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Die Abmeldung kann bei der zuständigen Meldebehörde oder bei Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde erfolgen.